Die medizinische Versorgung im Krankenhaus
soll immer gut und sicher sein.
Dafür müssen die aktuellen Leistungs-Gruppen
und Qualitäts-Merkmale weiterentwickelt werden.
Deshalb gibt es den Leistungs-Gruppen-Ausschuss (LGA).

Der LGA macht Vorschläge, wie die Leistungs-Gruppen
und die Qualitäts-Merkmale weiterentwickelt werden.
Dabei muss der LGA die neuesten Erfahrungen
aus Medizin und Wissenschaft beachten.
Die Vorschläge vom LGA sind die Grundlage
für eine sogenannte Leistungs-Gruppen-Verordnung.

Die Mitglieder vom LGA sind aus diesen Organisationen:

Das Bundes-Ministerium für Gesundheit leitet den LGA
gemeinsam mit den Landes-Gesundheits-Behörden.
An den LGA-Sitzungen nehmen auch
Vertreterinnen und Vertreter von Patienten-Organisationen
und vom Medizinischen Dienst teil.
Sie beraten den LGA zu bestimmten Fragen.

Der LGA hat eine Geschäfts-Stelle in Berlin
beim Gemeinsamen Bundesausschuss, kurz G-BA.
Die Geschäfts-Stelle kümmert sich zum Beispiel
um die Planung der LGA-Sitzungen.

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