In Leistungs-Gruppen werden medizinische Leistungen
in Krankenhäusern zusammengefasst.
Medizinische Leistungen sind zum Beispiel
eine Operation oder andere Behandlungen.
Leistungs-Gruppen sind zum Beispiel „Allgemeine Innere Medizin“,
„Allgemeine Chirurgie“ oder „Geburten“.
Für jede Leistungs-Gruppe gibt es Qualitäts-Merkmale.
Ein Krankenhaus muss die Qualitäts-Merkmale erfüllen,
wenn es eine Leistungs-Gruppe anbietet.
Dazu gehören zum Beispiel Vorgaben für das Personal
und für die technische Ausstattung.
Die Leistungs-Gruppen und Qualitäts-Merkmale stehen
im Krankenhaus-Versorgungs-Verbesserungs-Gesetz.
Der Medizinische Dienst überprüft regelmäßig,
ob die Krankenhäuser die Qualitäts-Merkmale einhalten.
Die zuständigen Planungs-Behörden entscheiden
über das Leistungs-Gruppen-Angebot in ihrem Bundesland.
Die Planungs-Behörden legen zum Beispiel fest:
- Welches Krankenhaus darf
welche Leistungs-Gruppe anbieten? - In welchen Krankenhäusern müssen
bestimmte Leistungen immer verfügbar sein? - Wie viel Geld bekommen die Krankenhäuser,
um Leistungen anzubieten?