Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.lg-ausschuss.de veröffentlichte Website des Leistungsgruppen-Ausschusses im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, die Website www.lg-ausschuss.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Aktuell wird eine BITV-Selbstbewertung durchgeführt. Diese Erklärung wurde am 24. September 2025 erstellt.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.leistungsgruppen-ausschuss.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür das folgende zentrale E-Mail-Postfach: info@lg-ausschuss.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Erster Dienstsitz: Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: 0228 994410

Postfach des Leistungsgruppen-Ausschusses
Gemeinsamer Bundesausschuss
Postfach 120606
10596 Berlin
Telefon: 030 220 431-0

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.