Aufgaben

Der LGA soll Empfehlungen für die Weiterentwicklung der im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) genannten Leistungsgruppen und der dazugehörigen Qualitätskriterien formulieren. Diese Empfehlungen dienen als Grundlage für die sogenannte Leistungsgruppen-Verordnung, die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erlassen wird und welcher der Bundesrat zustimmen muss.

Leistungsgruppen

Leistungsgruppen sind bundesweit einheitlich definierte Bereiche medizinischer Versorgung, denen bestimmte Qualitätskriterien zugeordnet sind. Ob Krankenhäuser diese Kriterien erfüllen, wird bundeseinheitlich systematisch durch den Medizinischen Dienst überprüft. Die Planungsbehörden der jeweiligen Bundesländer legen fest, welche Krankenhausstandorte welche Leistungsgruppen anbieten dürfen. Dabei bestimmen sie auch, welche Einrichtungen unter den gesetzlichen Vorgaben bestimmte Leistungen vorhalten sollen und wie die zugehörige finanzielle Unterstützung – die sogenannte Vorhaltevergütung – verteilt wird.

Die Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sind in Anlage 1 zu § 135e SGB V geregelt: Leistungsgruppen und Qualitätskriterien