Leistungsgruppen-Ausschuss

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Weitere Beschlüsse

Über den Leistungsgruppen-Ausschuss

Der Leistungsgruppen-Ausschuss (LGA) beschließt Empfehlungen zu den Inhalten der Leistungsgruppen-Verordnung nach § 135e Abs. 1 SGB V, d. h. zu den Qualitätskriterien für die Leistung von Krankenhäusern. Der Ausschuss soll sicherstellen, dass der aktuelle Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt wird. Dies trägt zu einer leitliniengerechten, qualitativ hochwertigen und für Patientinnen und Patienten sicheren medizinischen Versorgung bei.

Informationen zum LGA